WissenVS Standard, VSME: Schwellenwerte, Value-Chain-Cap & Umsetzung

VS Standard, VSME: Schwellenwerte, Value-Chain-Cap & Umsetzung

Von Christian FreyAktualisiert 21. Juli 2026
VS Standard, VSME: Schwellenwerte, Value-Chain-Cap & Umsetzung

Wie ist der Status in Sachen VSME-Standard? Value-Chain-Cap als Schutzschild für KMU und konkrete Schritte zur VSME-Readiness für Beratungen

Von VSME zum Voluntary Standard 2026: Was sich wirklich geändert hat

Kurz beantwortet

Der VSME Voluntary Standard 2026 ist inhaltlich stabil. Die EU-Kommission hat auf 203 Konsultationsrückmeldungen nicht mit neuen Pflichten reagiert, sondern mit Klarstellung und Vereinfachung. Für Beratungen und Wirtschaftsprüfer, die KMU-Mandate betreuen, bedeutet das: Planungssicherheit. Die eigentliche Neuerung liegt nicht in zusätzlichen Datenpunkten, sondern in einer präzisen, durchsetzbaren Wertschöpfungsketten-Obergrenze (Value Chain Cap) und einer aufgeräumten Kategorien-Systematik.

Die Entwicklung in drei Stufen: Der EFRAG-VSME wurde im Dezember 2024 finalisiert und am 30. Juli 2025 per Kommissionsempfehlung (EU) 2025/1710 bestätigt. Nach dem inhaltlichen Umbau zum EC-Konsultationsentwurf (6. Mai 2026) und der öffentlichen Konsultation folgte am 3. Juli 2026 der finale delegierte Rechtsakt C(2026) 5011 — anwendbar ab Geschäftsjahr 2027.

Der regulatorische Rahmen: Die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 beschränkt die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Für alle darunter soll ein freiwilliger Berichtsstandard per delegiertem Rechtsakt auf Basis des EFRAG-VSME gelten — genau dieser liegt nun final vor. Einen umfassenden Überblick über den regulatorischen Kontext bietet unser Artikel zum Omnibus: Status der Nachhaltigkeitsberichterstattung.


Die drei Stufen auf einen Blick

StufeDokumentDatumCharakter der Änderung
EFRAG-VSME + Kommissionsempfehlung (EU) 2025/1710Dez. 2024 / 30.7.2025Fachstandard und politische Bestätigung
EC-Konsultationsentwurf (Ref. Ares(2026)4624010)6.5.2026Inhaltlicher Umbau: Datenpunkte gestrichen, Kategorien-Systematik eingeführt, Geltungsbereich erweitert
Delegierter Rechtsakt C(2026) 5011 final3.7.2026Klarstellung, nicht Verschärfung: Value Chain Cap vereinfacht, Terminologie geschärft, kein Datenpunkt hinzugefügt oder gestrichen

Anwendung: ab Geschäftsjahr 2027. Die VSME-Empfehlung (EU) 2025/1710 verliert mit Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts ihre Rechtswirkung.


Stufe 1 — Vom EFRAG-VSME zum EC-Entwurf: wo Datenpunkte wegfielen

Der EC-Konsultationsentwurf vom 6. Mai 2026 war kein redaktionelles Update, sondern ein inhaltlicher Umbau. Die Änderungsmatrix (EC-Entwurf vs. EFRAG-VSME) dokumentiert die Deltas:

Geltungsbereich erweitert. Die Referenzgröße für den Value Chain Cap wurde auf Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte ausgeweitet — ein direkter Brückenschlag zur Omnibus-I-Schwelle. Unternehmen, die nach der Omnibus-Verordnung unter die neuen Schwellenwerte (1.000 Beschäftigte, 450 Mio. EUR Umsatz) fallen, können von CSRD auf den VSME wechseln.

Neue Offenlegungs-Kategorien. Datenpunkte wurden in vier Stufen klassifiziert: necessary, necessary if applicable, voluntary, sektorspezifisch. Das war neu gegenüber dem flachen EFRAG-VSME.

Konkrete Streichungen und Verschiebungen:

  • B3: THG-Intensitätskennzahl ersatzlos gestrichen.
  • B5: Quantitative Biodiversitätsangaben in Hektar entfernt.
  • B7: Abfall-Recyclingquote künftig als Anteil (%), nicht als Absolutmenge.
  • B8→C5: Fluktuation vom Basis- ins Comprehensive-Modul verschoben — für einfache Berichte nicht mehr relevant.
  • C8: Separate Benchmark-Ausschluss-Offenlegung entfernt.

Ausfüllhilfen ausgelagert. Detaillierte Anleitungen wanderten aus dem Normtext in die EFRAG-Wissensplattform. Der Standard selbst wurde schlanker.

Für Beratungen war das der Moment, bestehende VSME-Mappings zu überarbeiten. Wer bereits nach dem EFRAG-VSME gearbeitet hatte, konnte Datenpunkte streichen — musste aber die neue Kategorien-Logik verstehen. Welche ESG-KPI-Kennzahlen zur Messung von Nachhaltigkeitszielen im jeweiligen Modul verbleiben, ergab sich aus der neuen Klassifikation.


VSME Voluntary Standard 2026 — die Konsultation und ihre Wirkung

203 Rückmeldungen gingen zwischen dem 6. Mai und dem 3. Juni 2026 ein. Die Reaktion der Kommission im finalen Rechtsakt C(2026) 5011: keine inhaltliche Verschärfung.

Kein Datenpunkt hinzugefügt, keiner gestrichen. Die Struktur des EC-Entwurfs blieb erhalten. Die Änderungen betreffen Klarheit, Begriffe und Schutzgrenzen.

Value Chain Cap radikal vereinfacht

Der Value Chain Cap verbietet CSRD-pflichtigen Unternehmen, von Wertschöpfungskettenpartnern Informationen über eine bestimmte Grenze hinaus einzufordern. Im EC-Entwurf war diese Grenze eine Auslegungsregel. Im finalen Rechtsakt ist sie ein Satz: „Nur die in Annex II gelisteten Datenpunkte."

Annex II unterscheidet zwei Stufen:

  • Unternehmen > 10 Beschäftigte: vollständige Annex-II-Liste.
  • Kleinstunternehmen ≤ 10 Beschäftigte: zusätzlicher Schutz, reduzierte Obergrenze.

Damit wissen KMU vorab, welche Informationen sie bereithalten müssen — nicht mehr. Für Unternehmen, die Anfragen seitens Geschäftspartnern und Banken effizient erfüllen wollen, ist der Annex II die maßgebliche Referenz.

Terminologie und Systematik

  • „Necessary" wurde zu „essential" — gleicher Inhalt, präziserer Begriff.
  • Die Inline-Kategorie-Klammern im Normtext entfielen; das Denken läuft jetzt auf Datenpunkt-Ebene.
  • Neuer Erwägungsgrund: Finanzinstitute werden angehalten, ihre Anfragen an KMU auf den Standard zu begrenzen. Förderung der Digitalisierung des Reportings wird explizit genannt.

Punktuelle Klarstellungen im Detail

DatenpunktÄnderung im finalen VS gegenüber EC-Entwurf
B9 (Arbeitsunfälle)Meldepflichtiger Unfall verengt auf „Tod oder mehr als 3 Tage Abwesenheit"
B10 (Gender Pay Gap)Auslassbar unterhalb 150 Beschäftigten; ab 7.6.2031: unterhalb 100
C8 (Ausschlüsse)Verbotene Waffen als Klartext: Antipersonenminen, Streumunition, chemische/biologische Waffen; Chemieproduktion über NACE-Division 20.2 abgegrenzt

Einordnung: Kostenwirkung

Laut Staff Working Document SWD(2026) 500 spart die begleitende ESRS-Revision CSRD-pflichtigen Unternehmen kumuliert rund 3,7 Mrd. € (2027–2031). Inklusive Trickle-down-Effekte auf die Lieferkette: rund 4,7 Mrd. €. Für KMU, die den freiwilligen Standard nutzen, werden die Nettoeffekte nach etwa zwei Jahren positiv.


Schritt für Schritt

Fünf Handlungspunkte für Beratungen, die ihre KMU-Mandate auf den finalen Voluntary Standard vorbereiten:

  1. Annex-II-Mapping als Pflichtübung behandeln. Der Value Chain Cap definiert, was Großkunden und Banken verlangen dürfen. Arbeiten Sie die Annex-II-Liste je Mandat durch, ordnen Sie bestehende Datenquellen zu, identifizieren Sie Lücken. Die Frage ist nicht ob, sondern wann diese Datenpunkte abgefragt werden.

  2. Schwellenwerte je Mandat dokumentieren. Über oder unter 1.000 Beschäftigte? Über oder unter 10? Die Antwort bestimmt die Berichtspflicht (CSRD vs. freiwillig) und die Value-Chain-Cap-Stufe. Wer wissen möchte, welche Unternehmen weiterhin berichtspflichtig bleiben: Nachhaltigkeitsbericht — wer muss einen erstellen?

  3. Terminologie im Beratungsprozess aktualisieren. „Necessary" heißt jetzt „essential". Die Kategorien-Systematik hat sich verschoben. Wer noch mit EFRAG-VSME-Begriffen arbeitet, riskiert Verwirrung beim Mandanten und Inkompatibilität mit dem delegierten Rechtsakt.

  4. CSRD-Vorarbeiten nicht verwerfen, sondern migrieren. Bereits erhobene ESRS-Daten lassen sich in den schlankeren VS-Rahmen überführen. Ein Neustart ist selten nötig — ein Mapping von ESRS-Datenpunkten auf Annex I/II reicht. Für aus der CSRD-Pflicht entfallene Mittelständler ist vereinfachte Berichterstattung nach VSME sinnvoll. Wer dabei eine strukturierte ESG-Strategie entwickeln möchte, kann die Migration als Ausgangspunkt nutzen.

  5. Digitale Erfassung von Beginn an strukturieren. EFRAG entwickelt ein VSME Digital Template und eine XBRL-Taxonomie für maschinenlesbare Berichterstattung. Wer jetzt auf strukturierte Datenerfassung setzt, spart spätere Migrationsaufwände und kann Mandate skalierbar bedienen — eine Grundlage für ein wiederkehrendes Honorarmodell.


Checkliste: Voluntary-Standard-Readiness prüfen

  • Beschäftigtenzahl und Umsatz je Mandat dokumentiert, Schwellenwerteinordnung (CSRD / VS / Kleinstunternehmen) klar
  • Value-Chain-Cap-Stufe je Mandat bestimmt (Annex II: > 10 oder ≤ 10 Beschäftigte)
  • Annex-II-Datenpunkte vollständig gesichtet, Datenlücken identifiziert
  • Bestehende ESRS-/EFRAG-VSME-Erhebungen auf Kompatibilität mit finalem VS geprüft
  • Terminologie aktualisiert (necessary → essential, Datenpunkt-Kategorien)
  • Wertschöpfungskettenposition kartiert (Zulieferer von CSRD-pflichtigen Unternehmen identifiziert)
  • Bankanforderungen und Kundenanfragen je Mandat erfasst, an Annex II gespiegelt
  • Digitale Erfassungsstruktur evaluiert (XBRL-Taxonomie-Kompatibilität)
  • Jährlicher Reporting-Zyklus ab Geschäftsjahr 2027 geplant
  • Mandanten über finale Rechtslage informiert (delegierter Rechtsakt ersetzt Empfehlung 2025/1710)

Fazit

Der freiwillige Standard ist durch. Nicht als Entwurf, nicht als Empfehlung — als delegierter Rechtsakt mit Annex-Liste und klarer Schutzgrenze. Die inhaltliche Arbeit fand zwischen Stufe 1 und 2 statt; Stufe 3 hat stabilisiert, nicht verkompliziert.

Für Beratungen heißt das: Die Datenpunkt-Landschaft steht. Was Banken und CSRD-pflichtige Auftraggeber verlangen dürfen, ist in Annex II abschließend definiert. Die Unsicherheit der letzten Monate — „kommt noch etwas?" — ist regulatorisch beantwortet.

Die verbleibende Aufgabe ist operativ: Mandate auf die Annex-II-Datenpunkte vorbereiten, die Terminologie im Beratungsprozess aktualisieren und den Reporting-Zyklus ab Geschäftsjahr 2027 planen.


Dieser Beitrag ist eine fachliche Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Prüfungsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Was ist der VSME Voluntary Standard 2026?

Der VSME Voluntary Standard 2026 ist ein freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU unter 1.000 Beschäftigten. Er basiert auf dem EFRAG-VSME, wurde per delegiertem Rechtsakt C(2026) 5011 am 3. Juli 2026 finalisiert und gilt ab Geschäftsjahr 2027.

Was hat sich vom EFRAG-VSME zum finalen VS Standard geändert?

Datenpunkte wurden gestrichen (z. B. THG-Intensität, Biodiversität in Hektar), eine vierstufige Kategorien-Systematik (essential, essential if applicable, voluntary, sektorspezifisch) eingeführt und der Value Chain Cap auf einen klaren Annex II reduziert. Kein Datenpunkt wurde nachträglich hinzugefügt.

Was ist der Value Chain Cap im VSME?

Der Value Chain Cap verbietet CSRD-pflichtigen Unternehmen, von KMU-Wertschöpfungskettenpartnern mehr Daten zu verlangen als die in Annex II gelisteten Datenpunkte. Für Kleinstunternehmen mit ≤ 10 Beschäftigten gilt eine zusätzlich reduzierte Obergrenze.

Für welche Unternehmen gilt der VSME Voluntary Standard?

Er richtet sich an nicht-berichtspflichtige Unternehmen unter 1.000 Beschäftigten. Unternehmen, die nach der Omnibus-I-Richtlinie unter die neue Schwelle (1.000 Beschäftigte, 450 Mio. EUR Umsatz) fallen, können von der CSRD auf den VSME wechseln.

Ab wann ist der VSME Voluntary Standard 2026 anwendbar?

Der Standard ist ab dem Geschäftsjahr 2027 anwendbar. Die frühere VSME-Empfehlung (EU) 2025/1710 verliert mit Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts ihre Rechtswirkung.

Welche Datenpunkte wurden im VSME gestrichen?

Gestrichen wurden u. a. die THG-Intensitätskennzahl (B3), quantitative Biodiversitätsangaben in Hektar (B5) und die separate Benchmark-Ausschluss-Offenlegung (C8). Die Abfall-Recyclingquote (B7) wird nur noch als Prozentanteil berichtet, die Fluktuation (B8) ins Comprehensive-Modul verschoben.

Was bedeutet der Wechsel von necessary zu essential im VSME?

Es handelt sich um eine rein terminologische Klarstellung im finalen Rechtsakt. Der Inhalt bleibt gleich, der Begriff 'essential' wurde als präziser bewertet. Die Inline-Kategorie-Klammern im Normtext entfielen zugunsten einer Systematik auf Datenpunkt-Ebene.

Was sollten Beratungen jetzt für KMU-Mandate tun?

Fünf Schritte: Annex-II-Mapping durchführen, Schwellenwerte je Mandat dokumentieren (über/unter 1.000 bzw. 10 Beschäftigte), Terminologie aktualisieren, bestehende CSRD-Vorarbeiten in den VS-Rahmen migrieren und digitale Datenerfassung von Beginn an strukturieren.

etaESG

Leitfaden kostenlos herunterladen

Wir haben auf 12 Seiten alles kompakt und übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Ohne Haken laden Sie nur das PDF — keine E-Mails. Widerruf jederzeit per Klick.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung, keine rechtliche, steuerliche oder prüferische Beratung. Anforderungen aus VSME/VS, CSRD und ESRS entwickeln sich weiter und unterscheiden sich je nach Mandat. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Standards und die Einschätzung im konkreten Einzelfall.