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Nachhaltigkeitsbericht: Wer muss einen erstellen?

Von Christian FreyAktualisiert 13. Oktober 2026
Nachhaltigkeitsbericht: Wer muss einen erstellen?

Wer ist zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet – und für wen lohnt sich der freiwillige Bericht? Überblick zu CSRD, Schwellenwerten, Omnibus und VSME für KMU.

Aktualisierung (13.10.2026): Der VSME-Standard wurde durch den VS 2026 abgelöst, der am 03.07.2026 als delegierter Rechtsakt angenommen wurde. Die Aktualisierungsnotiz oben im Artikel weist bereits darauf hin, dass die Bezeichnung 'VSME' überholt ist – aber der Fließtext selbst verwendet weiterhin ausschließlich 'VSME-Standard' und wurde nicht angepasst. Die Bezeichnung 'VSME-Bericht' ist laut der eigenen Aktualisierungsnotiz überholt und sollte durch 'VS-Bericht' bzw. 'VS 2026' ersetzt werden. Durch den Value Chain Cap (Omnibus I, Art. 19a Abs. 3 / Art. 29a Abs. 3 Bilanzrichtlinie) dürfen CSRD-pflichtige Unternehmen von Wertschöpfungskettenpartnern mit ≤ 1.000 Beschäftigten nicht mehr Nachhaltigkeitsinformationen verlangen als im Voluntary Standard vorgesehen. Für Kleinstlieferanten (<10 Beschäftigte) dürfen zu Berichtszwecken keinerlei Umweltdaten verlangt werden. Der Artikel erwähnt diese neue gesetzliche Obergrenze nicht – die pauschale Aussage 'Großkunden fordern Nachhaltigkeitsnachweise' ist ohne den Hinweis. Mehr dazu: Value Chain Cap Lieferanten ESG Daten KMU – Regeln & Praxis.

Aktualisierung (12.10.2026): Der freiwillige Standard (VS) ist seit dem 24.09.2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft. Er löst die VSME-Empfehlung (EU) 2025/1710 ab, die seitdem keine Rechtswirkung mehr hat, und behält deren modulare Struktur (Basismodul und umfassendes Modul). Der VS bleibt freiwillig für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen. Statt 'VSME-Bericht' sprechen wir deshalb vom 'VS-Bericht'. Mehr dazu: VS-Standard, EU AI Act, Nachhaltigkeitsbericht: KI-Pflichten….

Kurz beantwortet

Gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind vor allem große Unternehmen: in Deutschland bis zur Umsetzung der CSRD große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Arbeitnehmern, nach der EU-Vereinfachung (Omnibus I) künftig Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist der Bericht in der Regel freiwillig – lohnt sich aber zunehmend, weil Kunden, Banken und Partner ESG-Daten anfragen.

Wer muss einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen?

Die Pflicht trifft – abhängig von der jeweils gültigen Umsetzung von CSRD und nationalen Gesetzen – insbesondere:

  • Heute in Deutschland: Die CSRD ist noch nicht umgesetzt, es gilt weiter die nichtfinanzielle Erklärung nach HGB. Sie trifft große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern (§ 289b HGB).
  • Kreditinstitute und Versicherungen: ebenfalls über die nichtfinanzielle Erklärung, wenn sie als groß gelten und mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen (§§ 340a, 341a HGB).
  • Künftig nach Omnibus I: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Umsatz – beide Werte müssen überschritten sein. Auf EU-Ebene gilt das ab dem Geschäftsjahr 2027; Deutschland muss es bis zum 19.03.2027 umsetzen.

Hinweis: Die Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 ist seit dem 18.03.2026 in Kraft und hat den verpflichtenden Anwendungsbereich deutlich verkleinert. Das deutsche Umsetzungsgesetz liegt noch im Bundestag (Stand 12.10.2026). Den aktuellen Stand ordnen wir im Beitrag Omnibus-Status ein.

Warum sich freiwillige Berichterstattung lohnt

Auch ohne Pflicht profitieren Unternehmen von einem Nachhaltigkeitsbericht:

  1. Image & Vertrauen: Verantwortung sichtbar machen – gegenüber Kunden, Partnern und Investoren.
  2. Wettbewerbsvorteil: Sich von Mitbewerbern abheben, wenn Nachhaltigkeit zum Kaufkriterium wird.
  3. Interne Effizienz: Die Datenerhebung deckt ineffiziente Prozesse und Einsparpotenziale auf.
  4. Zugang zu Märkten & Lieferketten: Großkunden fordern Nachhaltigkeitsnachweise – wer liefert, bleibt im Spiel.
  5. Mitarbeitende gewinnen und binden: Fachkräfte wählen zunehmend nachhaltige Arbeitgeber.

Schritt für Schritt zum freiwilligen Bericht

Für KMU ist der freiwillige Standard (VS) der pragmatische Rahmen: seit dem 24.09.2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 in Kraft, deutlich weniger Datenpunkte als die großen Standards, modular aufgebaut (Basismodul und umfassendes Modul), kostenlos verfügbar. Eine Nachhaltigkeitsberatung oder ein geführtes Tool wie etaESG bringt Sie schneller ans Ziel.

Fazit

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist nicht nur für Großunternehmen relevant. Auch kleinere Unternehmen profitieren von der freiwilligen Erstellung – durch besseres Image, Wettbewerbsvorteile, schlankere Prozesse, neue Märkte und zufriedenere Mitarbeitende.

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Häufige Fragen

Wer ist zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?

Vor allem große und kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse. Der genaue Anwendungsbereich wird durch die Omnibus-Initiative der EU vereinfacht.

Müssen KMU einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

In der Regel nicht verpflichtend. Für KMU ist der Bericht freiwillig – meist auf Basis des VSME-Standards – wird aber durch Anfragen von Kunden, Banken und Lieferketten faktisch immer wichtiger.

Lohnt sich ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht?

Ja: Er stärkt Image und Vertrauen, schafft Wettbewerbsvorteile, deckt interne Einsparpotenziale auf, öffnet Märkte und hilft, Fachkräfte zu gewinnen.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung, keine rechtliche, steuerliche oder prüferische Beratung. Anforderungen aus VSME/VS, CSRD und ESRS entwickeln sich weiter und unterscheiden sich je nach Mandat. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Standards und die Einschätzung im konkreten Einzelfall.

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