WissenOmnibus: Status der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Omnibus: Status der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Von Christian FreyAktualisiert 8. Juli 2026
Omnibus: Status der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Omnibus-Initiative vereinfacht CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie. Was sich für KMU ändert, wer ab wann berichtspflichtig ist und welche Rolle der VSME-Standard spielt (Stand 2025).

Stand: Februar 2025. Dieser Beitrag beschreibt den damaligen Verhandlungsstand der Omnibus-Initiative; einzelne Zahlen und Fristen können sich seither geändert haben.

Kurz beantwortet

Die Omnibus-Initiative der EU-Kommission bündelt und vereinfacht die Nachhaltigkeitsregulierung (CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie). Ziel ist es, die bürokratische Belastung vor allem für KMU zu senken. Viele kleinere Unternehmen sollen aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich der CSRD herausfallen, Berichtspflichten werden teils verschoben.

Was ist die Omnibus-Initiative?

Omnibus ist eine umfassende Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission, die mehrere regulatorische Anforderungen zusammenführt – die CSRD, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung. Ziel: weniger Bürokratie, mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Welche Änderungen ergeben sich für KMU?

  • Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz unter 50 Mio. € sollen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs liegen.
  • Nach Angaben der EU-Kommission betrifft das rund 80 % der ursprünglich erfassten Unternehmen.
  • Große Unternehmen sollen von Firmen mit weniger als 500 Beschäftigten keine Nachhaltigkeitsdaten mehr fordern dürfen, die über die freiwilligen VSME-Standards hinausgehen – um den „Trickle-Down-Effekt" in Lieferketten zu mindern.

Wer ist ab wann berichtspflichtig?

Die Pflichten konzentrieren sich auf große Unternehmen (> 1.000 Mitarbeitende und Umsatz > 50 Mio. € oder Bilanzsumme > 25 Mio. €), die nach den ESRS berichten. Für viele aktuell unter die CSRD fallende Unternehmen werden die Pflichten um zwei Jahre auf 2028 verschoben. Unternehmen der „Welle 1" (berichtspflichtig seit 1.1.2024) bleiben – sofern weiterhin im Anwendungskreis – berichtspflichtig.

Warum diese Änderungen?

Die Vereinfachungen sollen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken, Komplexität und Compliance-Kosten senken und gleichzeitig die Ziele des Europäischen Grünen Deals wahren.

Was heißt das für KMU?

Auch wenn die Pflicht entfällt: Die Nachfrage nach ESG-Daten aus Lieferketten und von Banken bleibt. Der VSME-Standard ist genau dafür gemacht – als freiwilliger, schlanker Rahmen. Wer vorbereitet ist, bleibt liefer- und finanzierungsfähig.

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Häufige Fragen

Was ist die EU-Omnibus-Initiative?

Eine Gesetzesinitiative der EU-Kommission, die mehrere Nachhaltigkeitsregelungen (CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie) bündelt und vereinfacht, um die Bürokratie vor allem für KMU zu reduzieren.

Fallen KMU durch Omnibus aus der CSRD-Pflicht?

Nach den Vorschlägen sollen Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und unter 50 Mio. € Umsatz außerhalb des verpflichtenden CSRD-Anwendungsbereichs liegen – das betrifft rund 80 % der ursprünglich erfassten Unternehmen.

Bleibt der VSME-Standard durch Omnibus relevant?

Ja. Große Unternehmen sollen von kleinen Zulieferern keine Daten über die freiwilligen VSME-Standards hinaus fordern dürfen – der VSME wird damit zum maßgeblichen Rahmen für KMU in Lieferketten.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung, keine rechtliche, steuerliche oder prüferische Beratung. Anforderungen aus VSME/VS, CSRD und ESRS entwickeln sich weiter und unterscheiden sich je nach Mandat. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Standards und die Einschätzung im konkreten Einzelfall.