VSME wird VS-Standard — was sich ändert und was für Ihre Mandate gilt
Aus dem freiwilligen VSME-Standard der EFRAG ist der Voluntary Standard (VS) geworden. Die Modulstruktur bleibt, der Anwendungsbereich wächst deutlich — und aus einer Empfehlung wird ein EU-Rechtsakt. Dieser Überblick ordnet ein, was bleibt, was neu ist und worauf es für Beratungen jetzt ankommt.
Der Voluntary Standard (VS) ist der Nachfolger des VSME-Standards. Die EU-Kommission hat ihn am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen. Er gilt für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und behält die Modulstruktur des VSME bei: Basismodul B1–B11 als Mindestumfang, umfassendes Modul C1–C9 für vertiefte Angaben. Für nicht berichtspflichtige Unternehmen bleibt die Anwendung freiwillig.
Von VSME zu VS — der Stand der Dinge
Die EFRAG hat den VSME (Voluntary Standard for non-listed SMEs) als freiwilligen Berichtsstandard für nicht börsennotierte KMU entwickelt; die EU-Kommission hat ihn 2025 als Empfehlung veröffentlicht. Seitdem ist der Standard weiterentwickelt worden. Am 3. Juli 2026 hat die Kommission den Voluntary Standard (VS) als delegierten Rechtsakt angenommen — er ersetzt die VSME-Empfehlung.
Damit läuft die Prüfungsfrist: Europäisches Parlament und Rat haben zwei Monate Zeit für Einwände, verlängerbar um weitere zwei Monate. Erhebt keine der beiden Institutionen Einspruch, tritt die Verordnung in Kraft und wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht. In Quellen kursieren nebeneinander „VSME", „VS" und „VS 2026" — gemeint ist derselbe Strang.
Der Anwendungsbereich hat sich vervierfacht
Das ist die folgenreichste Änderung. Der VSME richtete sich an KMU im Sinne der Bilanzrichtlinie — mittelgroße Unternehmen also bis 250 Beschäftigte, 25 Mio. € Bilanzsumme und 50 Mio. € Umsatz. Der VS setzt die Grenze stattdessen bei 1.000 Mitarbeitenden, und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen börsennotiert ist.
Maßgeblich ist der durchschnittliche Personalbestand des vorangegangenen Geschäftsjahres, festgestellt am Bilanzstichtag. Für sehr kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte sind einzelne sonst erforderliche Datenpunkte freiwillig. Für Beratungen heißt das: Der Kreis infrage kommender Mandate ist deutlich größer geworden — auch größerer Mittelstand, der bisher weder unter CSRD noch unter VSME fiel, hat jetzt einen passenden Standard.
Basismodul: die Datenpunkte B1 bis B11
Das Basismodul ist der Mindestumfang. Es besteht aus den Angaben B1 und B2 sowie den grundlegenden Metriken B3 bis B11. Für Kleinstunternehmen ist es der angestrebte Ansatz, für alle anderen die Untergrenze. Einzelne Angaben sind nur zu machen, soweit sie auf das Unternehmen zutreffen.
| B1 | Grundlagen der ErstellungGewähltes Modul (Option A oder B), Berichtsgrundlage einzeln oder konsolidiert, Rechtsform, NACE-Code, Bilanzsumme, Umsatz, Beschäftigtenzahl und Geolokalisierung der Standorte. |
|---|---|
| B2 | Praktiken, Strategien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren WirtschaftWelche Maßnahmen das Unternehmen bereits ergreift und welche geplant sind — der qualitative Einstieg in den Bericht. |
| B3 | Energie und TreibhausgasemissionenEnergieverbrauch sowie Emissionen nach Scope 1 und Scope 2; Scope 3 nach GHG Protocol, soweit einschlägig. |
| B4 | Verschmutzung von Luft, Wasser und BodenSchadstoffe, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin erfasst werden. |
| B5 | Biologische VielfaltStandorte in oder nahe biodiversitätssensiblen Gebieten, Flächenverbrauch. |
| B6 | WasserWasserentnahme und -verbrauch, mit besonderem Blick auf Gebiete mit Wasserstress. |
| B7 | Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und AbfallmanagementMaterialeinsatz, Abfallaufkommen und Verwertungswege. |
| B8 | Arbeitskräfte — Allgemeine MerkmaleBeschäftigtenzahl, Vertragsarten, Verteilung nach Geschlecht und Land. |
| B9 | Arbeitskräfte — Gesundheit und SicherheitArbeitsunfälle und arbeitsbedingte Todesfälle. |
| B10 | Arbeitskräfte — Entlohnung, Tarifverhandlungen und AusbildungMindestlohn-Einhaltung, Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern, Tarifbindung, Weiterbildungsstunden. |
| B11 | Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und BestechungAnzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldstrafen. |
Umfassendes Modul: die Datenpunkte C1 bis C9
Das umfassende Modul ergänzt das Basismodul um Angaben, die typischerweise Banken, Investoren und Firmenkunden zusätzlich anfordern. Es setzt das Basismodul voraus — man kann es nicht allein anwenden.
| C1 | Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit — verwandte InitiativenWie Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell verankert ist: Produktgruppen, Märkte, Kundengruppen. |
|---|---|
| C2 | Beschreibung von Praktiken, Strategien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren WirtschaftDie Vertiefung zu B2 — mit Zuständigkeiten und Zeithorizonten. |
| C3 | Treibhausgasreduktionsziele und KlimawandelKonkrete Reduktionsziele, Basisjahr und Zielpfad. |
| C4 | KlimarisikenPhysische und transitorische Klimarisiken, deren Bewertung und die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells. |
| C5 | Zusätzliche (allgemeine) Merkmale der ArbeitskräfteVertiefte Belegschaftsangaben, unter anderem die Fluktuationsrate. |
| C6 | Zusätzliche Informationen für die eigene Belegschaft — Menschenrechtspolitik und -verfahrenVorhandene Richtlinien, Beschwerdemechanismen und deren Reichweite. |
| C7 | Schwerwiegende negative Vorfälle im Bereich der MenschenrechteBestätigte Vorfälle in der eigenen Belegschaft und in der Wertschöpfungskette. |
| C8 | Einnahmen aus bestimmten Sektoren und Ausschluss von den EU-ReferenzbenchmarksRelevant vor allem für Banken und Investoren als Abnehmer des Berichts. |
| C9 | Geschlechtervielfalt in den LeitungsorganenVerhältnis in Vorstand, Geschäftsführung oder Aufsichtsgremium. |
Option A oder Option B — die Entscheidung im Bericht
Der Standard kennt genau zwei Wege, und die gewählte Option gehört selbst in den Bericht (Angabe B1):
- Option A: nur das Basismodul.
- Option B: Basismodul und umfassendes Modul.
Ist ein Modul gewählt, gilt es in seiner Gesamtheit. In der Beratungspraxis ist das eine gute Weiche im Erstgespräch: Wer nur eine Bankanfrage bedienen muss, kommt oft mit Option A aus; wer Investoren oder große Abnehmer im Blick hat, fährt mit Option B besser. Wer die Module zuerst im Original nachlesen will, findet den vollständigen Standard als deutsche Übersetzung und die EFRAG-Excel-Vorlage kostenlos zum Download.
Der Value-Chain-Cap: Pflicht und Schutzschild
Der VS wirkt zugleich als Obergrenze für Abfragen in der Lieferkette. CSRD-berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Partnern mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden keine Angaben verlangen, die über den VS hinausgehen. Anhang II der Verordnung legt abschließend fest, welche Datenpunkte maximal eingefordert werden dürfen.
- Pflicht: Wer als Zulieferer liefern will, muss die VS-Angaben befüllen können.
- Schutz: Mehr als der Standard verlangt, muss niemand liefern — ein klar abgegrenztes Pflichtenheft statt einer offenen ESG-Baustelle.
Für Ihre Beratung ist der Cap deshalb ein starkes Argument: Der Leistungsumfang ist definiert und damit kalkulierbar — für Sie wie für das Mandat.
Klimarisiken (C4) bleiben — mit gestaffelten Fristen
Die Klimarisiko-Angaben sind im Übergang zum VS nicht gestrichen worden. Entschärft wurde stattdessen der Zeitplan: Qualitative Angaben werden früher verlangt als quantitative Modellierungen, für die belastbare Szenariodaten nötig sind.
Für Beratungen ist das eine planbare Zusatzleistung statt einer akuten Baustelle: Das Klimarisiko-Standortprofil lässt sich früh anbieten und über die Jahre vertiefen. Wie es entsteht, zeigen wir auf der Seite zum Klimarisiko nach ESRS E1.
Banken sind der unmittelbarste Treiber
Auch wenn die direkte Berichtspflicht für viele Unternehmen nicht greift: Die Nachfrage entsteht trotzdem — über Banken und Großkunden. Die EBA-Leitlinien verpflichten Banken, ESG-Risiken ihrer Kreditnehmer systematisch zu erfassen. In der Praxis landet diese Abfrage beim Unternehmen, und das Unternehmen sucht jemanden, der die Daten liefert. Genau hier setzt die Beratung an — in unserem Verzeichnis der Nachhaltigkeitsberatungen finden Unternehmen Ansprechpartner nach Region.
Wie etaESG den VS-Standard abdeckt
etaESG bildet Basismodul und umfassendes Modul vollständig ab und verbindet sie mit der CO₂-Bilanz nach GHG Protocol, der doppelten Wesentlichkeit und dem Klimarisiko-Standortprofil. Ergebnis ist ein prüf- und bankfester Bericht mit durchgängigem Audit-Trail — für Ihr ganzes Mandantenportfolio in einem Werkzeug, statt 25 Excel-Inseln.
Häufige Fragen
Was ist der VS-Standard?+
Ist VSME dasselbe wie der VS-Standard?+
Für welche Unternehmen gilt der VS-Standard?+
Was bedeutet der Value-Chain-Cap?+
Ab wann gilt der VS-Standard?+
Welche Software oder Tools eignen sich für die Erstellung eines VSME-Berichts für mittelständische Unternehmen in Deutschland?+
Deckt etaESG den VS-Standard ab?+
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine fachliche Orientierung, keine rechtliche oder prüferische Beratung. Der delegierte Rechtsakt zum VS befindet sich in der Prüfungsfrist; maßgeblich ist der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text. Die verlinkte deutsche Fassung des VSME-Standards ist eine informelle Übersetzung.