Standard erklärt

VSME wird VS-Standard — was sich ändert und was für Ihre Mandate gilt

Aus dem freiwilligen VSME-Standard der EFRAG ist der Voluntary Standard (VS) geworden. Die Modulstruktur bleibt, der Anwendungsbereich wächst deutlich — und aus einer Empfehlung wird ein EU-Rechtsakt. Dieser Überblick ordnet ein, was bleibt, was neu ist und worauf es für Beratungen jetzt ankommt.

Kurz beantwortet

Der Voluntary Standard (VS) ist der Nachfolger des VSME-Standards. Die EU-Kommission hat ihn am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen. Er gilt für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und behält die Modulstruktur des VSME bei: Basismodul B1–B11 als Mindestumfang, umfassendes Modul C1–C9 für vertiefte Angaben. Für nicht berichtspflichtige Unternehmen bleibt die Anwendung freiwillig.

Von VSME zu VS — der Stand der Dinge

Die EFRAG hat den VSME (Voluntary Standard for non-listed SMEs) als freiwilligen Berichtsstandard für nicht börsennotierte KMU entwickelt; die EU-Kommission hat ihn 2025 als Empfehlung veröffentlicht. Seitdem ist der Standard weiterentwickelt worden. Am 3. Juli 2026 hat die Kommission den Voluntary Standard (VS) als delegierten Rechtsakt angenommen — er ersetzt die VSME-Empfehlung.

Damit läuft die Prüfungsfrist: Europäisches Parlament und Rat haben zwei Monate Zeit für Einwände, verlängerbar um weitere zwei Monate. Erhebt keine der beiden Institutionen Einspruch, tritt die Verordnung in Kraft und wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht. In Quellen kursieren nebeneinander „VSME", „VS" und „VS 2026" — gemeint ist derselbe Strang.

Der Anwendungsbereich hat sich vervierfacht

Das ist die folgenreichste Änderung. Der VSME richtete sich an KMU im Sinne der Bilanzrichtlinie — mittelgroße Unternehmen also bis 250 Beschäftigte, 25 Mio. € Bilanzsumme und 50 Mio. € Umsatz. Der VS setzt die Grenze stattdessen bei 1.000 Mitarbeitenden, und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen börsennotiert ist.

Maßgeblich ist der durchschnittliche Personalbestand des vorangegangenen Geschäftsjahres, festgestellt am Bilanzstichtag. Für sehr kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte sind einzelne sonst erforderliche Datenpunkte freiwillig. Für Beratungen heißt das: Der Kreis infrage kommender Mandate ist deutlich größer geworden — auch größerer Mittelstand, der bisher weder unter CSRD noch unter VSME fiel, hat jetzt einen passenden Standard.

Basismodul: die Datenpunkte B1 bis B11

Das Basismodul ist der Mindestumfang. Es besteht aus den Angaben B1 und B2 sowie den grundlegenden Metriken B3 bis B11. Für Kleinstunternehmen ist es der angestrebte Ansatz, für alle anderen die Untergrenze. Einzelne Angaben sind nur zu machen, soweit sie auf das Unternehmen zutreffen.

B1Grundlagen der ErstellungGewähltes Modul (Option A oder B), Berichtsgrundlage einzeln oder konsolidiert, Rechtsform, NACE-Code, Bilanzsumme, Umsatz, Beschäftigtenzahl und Geolokalisierung der Standorte.
B2Praktiken, Strategien und künftige Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren WirtschaftWelche Maßnahmen das Unternehmen bereits ergreift und welche geplant sind — der qualitative Einstieg in den Bericht.
B3Energie und TreibhausgasemissionenEnergieverbrauch sowie Emissionen nach Scope 1 und Scope 2; Scope 3 nach GHG Protocol, soweit einschlägig.
B4Verschmutzung von Luft, Wasser und BodenSchadstoffe, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben ohnehin erfasst werden.
B5Biologische VielfaltStandorte in oder nahe biodiversitätssensiblen Gebieten, Flächenverbrauch.
B6WasserWasserentnahme und -verbrauch, mit besonderem Blick auf Gebiete mit Wasserstress.
B7Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und AbfallmanagementMaterialeinsatz, Abfallaufkommen und Verwertungswege.
B8Arbeitskräfte — Allgemeine MerkmaleBeschäftigtenzahl, Vertragsarten, Verteilung nach Geschlecht und Land.
B9Arbeitskräfte — Gesundheit und SicherheitArbeitsunfälle und arbeitsbedingte Todesfälle.
B10Arbeitskräfte — Entlohnung, Tarifverhandlungen und AusbildungMindestlohn-Einhaltung, Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern, Tarifbindung, Weiterbildungsstunden.
B11Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und BestechungAnzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldstrafen.

Umfassendes Modul: die Datenpunkte C1 bis C9

Das umfassende Modul ergänzt das Basismodul um Angaben, die typischerweise Banken, Investoren und Firmenkunden zusätzlich anfordern. Es setzt das Basismodul voraus — man kann es nicht allein anwenden.

C1Strategie: Geschäftsmodell und Nachhaltigkeit — verwandte InitiativenWie Nachhaltigkeit im Geschäftsmodell verankert ist: Produktgruppen, Märkte, Kundengruppen.
C2Beschreibung von Praktiken, Strategien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren WirtschaftDie Vertiefung zu B2 — mit Zuständigkeiten und Zeithorizonten.
C3Treibhausgasreduktionsziele und KlimawandelKonkrete Reduktionsziele, Basisjahr und Zielpfad.
C4KlimarisikenPhysische und transitorische Klimarisiken, deren Bewertung und die Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells.
C5Zusätzliche (allgemeine) Merkmale der ArbeitskräfteVertiefte Belegschaftsangaben, unter anderem die Fluktuationsrate.
C6Zusätzliche Informationen für die eigene Belegschaft — Menschenrechtspolitik und -verfahrenVorhandene Richtlinien, Beschwerdemechanismen und deren Reichweite.
C7Schwerwiegende negative Vorfälle im Bereich der MenschenrechteBestätigte Vorfälle in der eigenen Belegschaft und in der Wertschöpfungskette.
C8Einnahmen aus bestimmten Sektoren und Ausschluss von den EU-ReferenzbenchmarksRelevant vor allem für Banken und Investoren als Abnehmer des Berichts.
C9Geschlechtervielfalt in den LeitungsorganenVerhältnis in Vorstand, Geschäftsführung oder Aufsichtsgremium.

Option A oder Option B — die Entscheidung im Bericht

Der Standard kennt genau zwei Wege, und die gewählte Option gehört selbst in den Bericht (Angabe B1):

  • Option A: nur das Basismodul.
  • Option B: Basismodul und umfassendes Modul.

Ist ein Modul gewählt, gilt es in seiner Gesamtheit. In der Beratungspraxis ist das eine gute Weiche im Erstgespräch: Wer nur eine Bankanfrage bedienen muss, kommt oft mit Option A aus; wer Investoren oder große Abnehmer im Blick hat, fährt mit Option B besser. Wer die Module zuerst im Original nachlesen will, findet den vollständigen Standard als deutsche Übersetzung und die EFRAG-Excel-Vorlage kostenlos zum Download.

Der Value-Chain-Cap: Pflicht und Schutzschild

Der VS wirkt zugleich als Obergrenze für Abfragen in der Lieferkette. CSRD-berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Partnern mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden keine Angaben verlangen, die über den VS hinausgehen. Anhang II der Verordnung legt abschließend fest, welche Datenpunkte maximal eingefordert werden dürfen.

  • Pflicht: Wer als Zulieferer liefern will, muss die VS-Angaben befüllen können.
  • Schutz: Mehr als der Standard verlangt, muss niemand liefern — ein klar abgegrenztes Pflichtenheft statt einer offenen ESG-Baustelle.

Für Ihre Beratung ist der Cap deshalb ein starkes Argument: Der Leistungsumfang ist definiert und damit kalkulierbar — für Sie wie für das Mandat.

Klimarisiken (C4) bleiben — mit gestaffelten Fristen

Die Klimarisiko-Angaben sind im Übergang zum VS nicht gestrichen worden. Entschärft wurde stattdessen der Zeitplan: Qualitative Angaben werden früher verlangt als quantitative Modellierungen, für die belastbare Szenariodaten nötig sind.

Für Beratungen ist das eine planbare Zusatzleistung statt einer akuten Baustelle: Das Klimarisiko-Standortprofil lässt sich früh anbieten und über die Jahre vertiefen. Wie es entsteht, zeigen wir auf der Seite zum Klimarisiko nach ESRS E1.

Banken sind der unmittelbarste Treiber

Auch wenn die direkte Berichtspflicht für viele Unternehmen nicht greift: Die Nachfrage entsteht trotzdem — über Banken und Großkunden. Die EBA-Leitlinien verpflichten Banken, ESG-Risiken ihrer Kreditnehmer systematisch zu erfassen. In der Praxis landet diese Abfrage beim Unternehmen, und das Unternehmen sucht jemanden, der die Daten liefert. Genau hier setzt die Beratung an — in unserem Verzeichnis der Nachhaltigkeitsberatungen finden Unternehmen Ansprechpartner nach Region.

Wie etaESG den VS-Standard abdeckt

etaESG bildet Basismodul und umfassendes Modul vollständig ab und verbindet sie mit der CO₂-Bilanz nach GHG Protocol, der doppelten Wesentlichkeit und dem Klimarisiko-Standortprofil. Ergebnis ist ein prüf- und bankfester Bericht mit durchgängigem Audit-Trail — für Ihr ganzes Mandantenportfolio in einem Werkzeug, statt 25 Excel-Inseln.

Häufige Fragen

Was ist der VS-Standard?+
Der Voluntary Standard (VS) ist der EU-Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EU-Kommission hat ihn am 3. Juli 2026 als delegierten Rechtsakt angenommen; er löst den bisherigen VSME-Standard der EFRAG ab. Anders als die VSME-Empfehlung ist er damit ein EU-Rechtsakt — für nicht berichtspflichtige Unternehmen bleibt seine Anwendung aber freiwillig.
Ist VSME dasselbe wie der VS-Standard?+
Es ist derselbe Standard-Strang, aber nicht dasselbe Dokument. Der VS übernimmt die Modulstruktur des VSME — Basismodul B1–B11 und umfassendes Modul C1–C9 — und den Großteil der Datenpunkte. Geändert haben sich vor allem der Anwendungsbereich (jetzt bis 1.000 Mitarbeitende statt der KMU-Schwellen) und die Rechtsform. Wer nach VSME arbeiten kann, muss für den VS also nichts grundsätzlich neu aufbauen.
Für welche Unternehmen gilt der VS-Standard?+
Für Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind. Maßgeblich ist der durchschnittliche Personalbestand des vorangegangenen Geschäftsjahres, festgestellt am Bilanzstichtag. Für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sind einzelne sonst erforderliche Datenpunkte freiwillig.
Was bedeutet der Value-Chain-Cap?+
CSRD-berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Partnern in ihrer Wertschöpfungskette mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden keine Nachhaltigkeitsinformationen verlangen, die über den VS hinausgehen. Anhang II der Verordnung legt abschließend fest, welche Datenpunkte maximal eingefordert werden dürfen. Der Cap wirkt damit in beide Richtungen: Wer liefern will, muss die VS-Angaben befüllen können — mehr aber auch nicht.
Ab wann gilt der VS-Standard?+
Der delegierte Rechtsakt wurde am 3. Juli 2026 angenommen. Danach läuft die zweimonatige Prüfungsfrist von Europäischem Parlament und Rat, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann. Erhebt keine der beiden Institutionen Einwände, tritt die Verordnung in Kraft und wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ein festes Anwendungsdatum ist damit noch nicht gesetzt.
Welche Software oder Tools eignen sich für die Erstellung eines VSME-Berichts für mittelständische Unternehmen in Deutschland?+
Für einen einmaligen Bericht reicht die EFRAG-Excel-Vorlage. Sobald mehrere Berichtsjahre, eine CO₂-Bilanz mit belegten Emissionsfaktoren oder mehrere Mandate zusammenkommen, stößt die Tabelle an ihre Grenzen — Versionsstände, Faktorenpflege und Nachvollziehbarkeit lassen sich darin kaum sauber halten. etaESG deckt die Datenpunkte B1–B11 und C1–C9 zusammen mit CO₂-Bilanz, doppelter Wesentlichkeit und Klimarisiko in einem mandantenfähigen Werkzeug ab; der Zugang ist kostenlos, abgerechnet wird pro aktivem Mandant.
Deckt etaESG den VS-Standard ab?+
Ja. etaESG bildet Basismodul (B1–B11) und umfassendes Modul (C1–C9) vollständig ab, inklusive der Klimarisiko-Angaben aus C4. Beratungen können die Datenpunkte ihrer Mandate heute erfassen und prüffähig berichten.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine fachliche Orientierung, keine rechtliche oder prüferische Beratung. Der delegierte Rechtsakt zum VS befindet sich in der Prüfungsfrist; maßgeblich ist der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text. Die verlinkte deutsche Fassung des VSME-Standards ist eine informelle Übersetzung.

Direkte Antwort

Ihre Frage nicht beantwortet?

Schreiben Sie uns, wonach Sie gesucht haben. Sie bekommen innerhalb eines Werktags eine konkrete fachliche Antwort — von Menschen, die VSME-Berichte bauen. Kein Verkaufsgespräch.

Wir nutzen Ihre Adresse ausschließlich für die Antwort auf diese Frage. Datenschutz

Für den VS-Standard schon heute aufgestellt

Legen Sie einen Demo-Mandant an und sehen Sie, wie die Datenpunkte B1–B11 und C1–C9 in etaESG erfasst und prüffähig berichtet werden.

Kostenlos starten — mit Demo-Mandant →